Mengenabschreibung

Mengenabschreibung
verbrauchsbedingte, leistungsbedingte oder technische Abschreibung; Form der  Abschreibung, deren Bemessung sich nach Beanspruchung in Form der voraussichtlichen Mengenleistung (ausgedrückt in Stück, m, kg etc.) einer Anlage richtet.
- 1. Berechnung: a) Die Abschreibungsquote je Leistungseinheit errechnet sich aus:
b) Die Abschreibungssumme je Jahr: Abschreibungsquote je Stück = x Anzahl der Leistungseinheiten im Jahr.
- Vgl. auch  Abschreibung.
- 2. Anwendung: M. ist nur sinnvoll, wenn einzige bzw. vorherrschende Entwertungsursache der Gebrauch ist und die totale Mengenleistung einer Anlage genau feststeht oder abschätzbar ist (Proportionalisierung der Abschreibung);  gebrochene Abschreibung.
- Gegensatz:  Lineare Abschreibung oder  degressive Abschreibung.
- 3. Steuerlich zulässig bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen sie wirtschaftlich begründet ist; der Umfang der Leistung pro Jahr ist nachzuweisen (§ 7 I 5 EStG).
- Vgl. auch  Absetzung für Abnutzung (AfA).

Lexikon der Economics. 2013.

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