- Mengenabschreibung
- verbrauchsbedingte, leistungsbedingte oder technische Abschreibung; Form der ⇡ Abschreibung, deren Bemessung sich nach Beanspruchung in Form der voraussichtlichen Mengenleistung (ausgedrückt in Stück, m, kg etc.) einer Anlage richtet.- 1. Berechnung: a) Die Abschreibungsquote je Leistungseinheit errechnet sich aus:b) Die Abschreibungssumme je Jahr: Abschreibungsquote je Stück = x Anzahl der Leistungseinheiten im Jahr.- Vgl. auch ⇡ Abschreibung.- 2. Anwendung: M. ist nur sinnvoll, wenn einzige bzw. vorherrschende Entwertungsursache der Gebrauch ist und die totale Mengenleistung einer Anlage genau feststeht oder abschätzbar ist (Proportionalisierung der Abschreibung); ⇡ gebrochene Abschreibung.- Gegensatz: ⇡ Lineare Abschreibung oder ⇡ degressive Abschreibung.- 3. Steuerlich zulässig bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen sie wirtschaftlich begründet ist; der Umfang der Leistung pro Jahr ist nachzuweisen (§ 7 I 5 EStG).- Vgl. auch ⇡ Absetzung für Abnutzung (AfA).
Lexikon der Economics. 2013.